Datenschutz für Organisationen
Wir sind Ihr kompetenter Partner bei der Organisation Ihres Datenschutzes gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz.
Mit dem Hinweisgebersystem von Vater IT kommen Sie problemlos Ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Einrichtung.
Die Identifikation von Compliance-Risiken in Unternehmen ist in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Globalisierung so relevant wie noch nie. Außergerichtliche Beschwerdemechanismen werden von der Politik immer mehr in den Mittelpunkt von Gesetzen gerückt. CSR-Richtlinien und Compliance müssen immer häufiger von den Unternehmen dokumentiert werden, um der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ausreichend nachzukommen. Ein Hinweisgeber-Meldesystem bietet hierfür eine praktische und sichere Möglichkeit.
Hinweisgebersysteme ermöglichen es Hinweisgeber:innen, auch anonym Informationen über verdächtige, unangemessene oder gesetzeswidrige Aktivitäten innerhalb einer Organisation zu melden. Sie können außerdem dazu beitragen, eine offene Kultur zu fördern, in der Mitarbeiter:innen sicher und vertraulich über Probleme berichten können.
Mitarbeiter:innen können in dem System Informationen über mögliche Verstöße, Missstände oder Verletzungen bereitstellen. Eine von der Organisation benannte Person, die sogenannte Ombudsperson, nimmt eingehende Hinweise vertraulich entgegen.
Falls erforderlich, wird von der Geschäftsführung eine Untersuchung eingeleitet.
Die Hinweisgeber:innen erhalten Feedback von der Ombudsperson über die Ergebnisse der Untersuchung und die Umsetzung von eingeleiteten Folgemaßnahmen.
Nach Abschluss der Untersuchung wird eine Dokumentation des Falls erstellt und für drei Jahre archiviert.
Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Meldungen über Fehlverhalten und Gesetzesverstöße gegen deutsche und europäische Rechtsnormen eingereicht werden können. Dazu gehören auch Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind – oder z.B. Meldungen wegen Belästigung, Diskriminierung oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten (auch Datenschutzverstöße), IT-Sicherheitsverstöße, Verstöße gegen Umweltschutzgesetze, Verbraucherrechte, Kartellvorschriften, Wettbewerbsrecht oder Produktsicherheitsgesetze.
Eine Ombudsperson nimmt die Meldung vertraulich entgegen. Außer der Ombudsperson hat niemand Zugriff auf die personenbezogenen Angaben, die in den Hinweisen gemacht werden. Die Meldung wird in anonymisierter Form weitergeleitet. Nach der Prüfung der Hinweise bekommt die hinweisgebende Person Antwort auf die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Missstand abzustellen.
Die Anwender:innen haben die Möglichkeit zu wählen, ob den hinweisgebenden Personen die Option geboten werden soll, ihre Hinweise anonym abzugeben.
Durch ein sicheres Postfach kann mit hinweisgebenden Personen auch anonym kommuniziert werden.
Die Daten der Hinweisgeber:innen sind jederzeit verschlüsselt und auf geschützten Systemen gespeichert.
Das Hinweisgebersystem ermöglicht eine einfache und intuitive Verwendung.
Anwender:innen haben die Möglichkeit, die Klassifizierung der Verstöße individuell zu erweitern.
Mit dem Meldesystem von Vater IT können darüber hinaus die gesetzlichen Dokumentationspflichten einfach erfüllt werden.
Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, einen internen Meldekanal zu etablieren. Doch wie gehen Sie das am besten an?
Unser Whitepaper bietet Ihnen die Antworten! Es unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des Gesetzes zu verstehen und ein effektives Hinweisgebersystem zu implementieren, das:
Nutzen Sie unser Whitepaper als umfassende Grundlage für die Einführung Ihres Hinweisgebersystem.
Wir bieten Ihnen ein praktisches Baukastensystem, aus welchem genau die Inhalte gewählt werden können, die im Unternehmen wirklich benötigt werden:
Zurverfügungstellung einer gesicherten Austauschplattform für Hinweise und Meldungen inklusive der Einrichtung und Individualisierung des Meldekanals für Kunden.
Mit der Stellung einer Ombudsperson übernehmen wir für unsere Kunden die Bearbeitung des Meldekanals und nimmt eingehende Meldungen entgegen. Dabei werden Anonymisierung, Kommunikation mit der Geschäftsleitung sowie die Einhaltung von Fristen und Dokumentationspflichten beachtet.
Bei der Entwicklung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes, zum Beispiel mit der Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten, sowie internen Prozessen unterstützen unsere Experten unsere Kunden mit individueller Beratung.
Wir von Vater IT sind nicht nur Ihr verlässlicher Partner, wenn es um eine individuelle Beratung rund um das Thema Hinweisgebersystem geht, sondern haben auch das passende Produkt zur Hand.
EQS ist führender Anbieter von Hinweisgebersystemen. Mit deren Lösung unterstützen und begleiten wir Sie bei der Einführung Ihres digitalen Meldekanals.
Kommen Sie Ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach und entdecken Sie mit unserer Unterstützung die Möglichkeiten von EQS, um Ihren Mitarbeitenden ein praktisches und sicheres Hinweisgebermeldesystem zu bieten.
Es gibt verschiedene Gesetze, die Meldesysteme für hinweisgebende Personen in bestimmten Branchen fordern:
Am 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Das Gesetz soll den Schutz von Hinweisgeber:innen sicherstellen. Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können. Beschäftigte können Korruptionssachverhalte oder andere Verstöße melden, ohne dass sie deshalb berufliche Repressalien befürchten müssen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen sind ab dem 2. Juli 2023 verpflichtet, einen zuverlässigen und sicheren internen Meldekanal bereitzustellen. Die Umsetzungsfrist für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen ist der 17. Dezemeber 2023.
Seit dem 01.01.2023 gilt das LkSG für Betriebe und Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen. Ab dem 01.01.2024 sind auch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeiter:innen davon betroffen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ein angemessenes unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten und öffentlich zugänglich zu machen, welches die Identität der Hinweisgeber:innen wirksam schützt (vgl. §8 LkSG).
Ein Hinweisgebersystem ist eine betriebsinterne Stelle, an welche sich Mitarbeitende wenden können, um Missstände im Unternehmen zu melden. Diese interne Meldestelle fördert Transparenz und Vertrauen im Unternehmen, hilft bei der Prävention und Aufdeckung von Fehlverhalten. Sie schützt Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken und hinweisgebende Personen vor Repressalien.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle einrichten müssen. Das System muss sicherstellen, dass Hinweise vertraulich behandelt werden und meldende Personen vor Repressalien geschützt werden.Hinweise vertraulich behandelt werden und meldende Personen vor Repressalien geschützt werden.
Interne Meldestellen können über verschiedene Kommunikations-Kanäle betrieben werden, wie z.B. spezielle Hotlines, Online-Plattformen oder physische Briefkästen. Mitarbeitende Stakeholder können darüber sicher und vertraulich Hinweise geben, die dann in der Meldestelle von Ombudspersonen vertraulich geprüft und bearbeitet werden.
Neben der einfachen Erreichbarkeit für die Beschäftigten, muss in der Meldestelle die Vertraulichkeit der Meldungen gewährleistet werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist außerdem die Rückmeldung an die hinweisgebenden Personen und die Dokumentation der Meldungen.
Ein Betriebsrat darf die Einrichtung eines Meldekanals nicht verhindern, denn das ist gesetzliche Vorgabe. Bei der Gestaltung des Meldekanals können aber Mitbestimmungsrechte betroffen sein. Sofern die „Ordnung des Betriebes“ betroffen ist, sieht das Betriebsverfassungsgesetz eine Mitwirkung vor.
Es sind Bußgelder für Beschäftigungsgeber vorgesehen, die Meldungen behindern, keine Meldestellen einrichten oder Repressalien gegen Mitarbeitende ergreifen, die auf Gesetzesverstöße hinweisen. Auch Verstöße gegen die Vertraulichkeit in der Meldestelle können bußgeldbewährt sein.
Hinweisgebende Personen handeln ordnungswidrig, wenn sie vorsätzlich Falschmeldungen abgeben.
Neben den Bußgeldvorschriften ist selbstverständlich auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche möglich.
Die Bereitstellung eines Meldekanals kann von Dienstleistern eingekauft werden. Zumeist wird hierfür eine Software as a Service angeboten. Aber auch die Betreuung eines Meldekanals kann an externe Dienstleister abgegeben werden, wenn diese über die notwendige Fachkunde verfügen. Die Entscheidung über interne Untersuchungen und den Umgang mit eingehenden Meldungen obliegt aber immer der Geschäftsleitung. Haftung kann nicht delegiert werden.
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